Gesetzlicher Auftrag

Warum es das Wirkungsmanagement bei Gesundheitsförderung Schweiz gibt

Gesundheitsförderung Schweiz ist gemäss Artikel 19 des schweizerischen Krankenversicherungsgesetzes zur Evaluation von Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention verpflichtet. Diesen gesetzlichen Evaluationsauftrag versteht die Stiftung als Verpflichtung, die von ihr initiierten oder finanzierten Massnahmen auf Fortschritt, Wirkung und Qualität zu überprüfen (Leitbild).

Unser Leitbild ist auch in der Strategie von Gesundheitsförderung Schweiz verankert. Daher verfolgt die Stiftung das strategische Ziel, die Wirksamkeit der Massnahmen von Gesundheitsförderung Schweiz zu überprüfen und gegenüber Politik, Öffentlichkeit und Akteuren von Gesundheitsförderung und Prävention aufzuzeigen.

Fortschritt, Wirkung und Qualität von bedeutenden Projekten wird durch externe Evaluationen überprüft. Ebenso wird die Umsetzung der Strategie extern evaluiert werden. So legt Gesundheitsförderung Schweiz gegenüber ihren Anspruchsgruppen Rechenschaft ab.