Prävention von nichtübertragbaren Krankheiten, Sucht und psychischen Erkrankungen: Gesundheitsförderung Schweiz unterstützt weitere 16 innovative Projekte
Nichtübertragbare Krankheiten (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, chronische Atemwegserkrankungen, muskuloskelettale Erkrankungen oder Krebs), psychische Krankheiten und Sucht sind für über 80 % der Schweizer Gesundheitskosten verantwortlich. Ein gesunder Lebensstil und die Kenntnisse darüber können solche Krankheiten vermindern oder gar dafür sorgen, dass sie gar nicht erst auftreten. Bereits erkrankte Menschen können mit einer Veränderung ihres Lebensstils ihre Lebensqualität deutlich verbessern. Deshalb sollen künftig präventive Angebote in die gesamte Versorgungskette integriert werden.
Dabei spielen Gesundheitsfachleute wie Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachpersonen, psychosozial Beratende oder Apothekerinnen und Apotheker eine zentrale Rolle. Sie können kranke Menschen oder solche mit erhöhtem Risiko begleiten und beraten, wie sie ihre Gesundheit mit einem gesundheitsförderlichen Lebensstil verbessern können.
Projektförderung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit
Im Rahmen der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie 2017–2024), die vom Bund und den Kantonen entwickelt wurde, sollen präventive Angebote künftig besser in die gesamte Versorgungskette integriert werden.
Gesundheitsförderung Schweiz fördert seit 2018 in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit Projekte im Bereich Prävention in der Gesundheitsversorgung. Bis 2024 setzt die Stiftung durchschnittlich rund sechs Millionen Franken pro Jahr ein. Die unterstützten Angebote richten sich an Personen, die bereits erkrankt sind oder ein erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen.
«Die Projekte sollen die Patientinnen und Patienten darin unterstützen, ihre Gesundheitskompetenz sowie ihre Fähigkeiten zum Selbstmanagement von Krankheiten zu verbessern. Dies ermöglicht ihnen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren, ihren Behandlungsbedarf zu vermindern, Rückfälle zu vermeiden und letztlich ihre Lebensqualität zu steigern», sagt Jvo Schneider, Leiter Prävention in der Gesundheitsversorgung bei Gesundheitsförderung Schweiz.
16 Projekte profitieren von der zweiten Förderrunde
Wie bereits die erste Förderrunde stiess auch die zweite Runde auf grosses Interesse. Aus der erfreulich hohen Anzahl von 88 fristgerecht eingereichten Projekten haben Fachpersonen von Gesundheitsförderung Schweiz und dem Bundesamt für Gesundheit im September 2019 schliesslich 16 Projekte zur Förderung ausgewählt. Insgesamt werden rund 11 Millionen Franken in die 16 Projekte investiert, dies über Projektlaufzeiten von zwei bis vier Jahren.
Zwei konkrete Beispiele
Projekt «CAREMENS» (Lausanne):
CAREMENS ist ein Projekt zur Verbesserung der Lebensqualität vulnerabler älterer Menschen, die an einer leichten oder schweren neurokognitiven Störung leiden. Ziel ist, dem funktionalen Abbau besser vorzubeugen, soziale Interaktionen zu fördern und den Umgang mit nichtvitalen Notfällen zu verbessern.
www.gesundheitsfoerderung.ch/caremens
Projekt «Daheim statt Heim» (St. Gallen):
Im Projekt «Daheim statt Heim» wird ein spezifisches Programm zur Förderung des Selbstmanagements von älteren Menschen nach einem Spitalaufenthalt entwickelt. Ziel ist, dass diese wieder nach Hause zurückkehren können. Zudem soll die Finanzierung der Kurzzeitpflege analysiert und ein breit abgestützter, nachhaltiger Lösungsvorschlag für ein zukünftiges Finanzierungsmodell ausgearbeitet werden.
www.gesundheitsfoerderung.ch/daheim-statt-heim
Kurzbeschriebe aller 16 Projekte der zweiten Förderrunde:
www.gesundheitsfoerderung.ch/projekte-pgv-runde-2
Ergänzend zur Projektförderung haben Gesundheitsförderung Schweiz und das Bundesamt für Gesundheit mit dem Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) und der Schweizerischen Gesundheitsligen-Konferenz (GELIKO) direkte Zusammenarbeiten vereinbart. Ziel dieser Kollaborationen ist es, die in der NCD-Strategie definierten Massnahmen zur Prävention in der Gesundheitsversorgung zu stärken.
Informationen zu den beiden Kollaborationen: www.gesundheitsfoerderung.ch/kollaborationen-pgv
Die 14 Projekte, die im vorherigen Jahr ausgewählt wurden, sind 2019 allesamt erfolgreich in die Umsetzung gestartet: www.gesundheitsfoerderung.ch/projekte-pgv-runde-1
Förderrunde 2020 – neue Projektskizzen gesucht
Im Rahmen der dritten Förderrunde nimmt Gesundheitsförderung Schweiz noch bis am 24. Januar 2020 Projektskizzen entgegen. Alle Informationen dazu sind auf der Website von Gesundheitsförderung Schweiz einsehbar:
www.gesundheitsfoerderung.ch/pgv-2020
Weitere Informationen
Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail medien@gesundheitsfoerderung.ch oder unter der Telefonnummer 031 350 04 04 zur Verfügung.
Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.