Medienmitteilung

Am 30. Oktober ist «Tag der betreuenden Angehörigen»

Bern, 27. Oktober 2021. Wer für Menschen mit altersbedingten und gesundheitlichen Einschränkungen sorgt, muss darauf achten, selbst gesund zu bleiben. Dies gilt besonders während der Pandemie. Darauf macht der «Tag der betreuenden Angehörigen» vom 30. Oktober 2021 aufmerksam. Gleichzeitig bietet er die Gelegenheit, Danke zu sagen.
27.10.2021, 08:00

Rund 600'000 Erwachsene, Jugendliche und sogar Kinder betreuen und pflegen in der Schweiz in ihrem familiären Umfeld einen Menschen mit altersbedingten oder gesundheitlichen Einschränkungen. Das ist etwa jede 13. Person. Diese freiwillige Unterstützung macht es möglich, dass viele pflege- und unterstützungsbedürftige Menschen weiterhin zu Hause wohnen können. Der «Tag der betreuenden Angehörigen» am 30. Oktober 2021 bietet Gelegenheit, den helfenden und unterstützenden Personen Respekt und Anerkennung entgegenzubringen und ihnen Danke zu sagen für ihr Engagement. Gleichzeit soll er der Bevölkerung und der Politik den Wert der geleisteten privaten Unterstützungs- und Pflegearbeiten aufzeigen.

Der «Tag der betreuenden Angehörigen» dient auch dazu, die helfenden und unterstützenden Personen daran zu erinnern, auch auf ihre eigene Gesundheit und Lebensqualität zu achten. Gerade die Corona-Pandemie hat betreuende Angehörige und betreute Personen zusätzlich belastet. Eine Befragung im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zeigte, dass sich 41% der befragten Angehörigen emotional stark belastet, überfordert oder gestresst fühlte.

Der «Tag der betreuenden Angehörigen» findet in allen Kantonen der Romandie, im Tessin und in immer mehr Kantonen der Deutschschweiz statt. Gesundheits- und Sozialbehörden sowie private Organisationen setzen sich partnerschaftlich für die Durchführung dieses Tages ein. Sie sind es auch, die betreuenden Angehörigen mit Aktionsprogrammen ganzjährig zur Seite stehen. Gesundheitsförderung Schweiz fördert seit 2017 zusammen mit den Kantonen im Rahmen der Kantonalen Aktionsprogramme die psychische Gesundheit betreuender Angehöriger. In einer Broschüre bietet sie betreuenden Angehörigen zudem konkrete Hilfestellungen, um sich selbst Gutes zu tun.

Website: www.betreuende-angehoerige-tag.ch 

In einem FAQ sind Fragen und Antworten, Fakten sowie Zahlen zum «Tag der betreuenden Angehörigen» zusammengefasst. Medienschaffende finden dort auch weiterführende Adressen, Fallbeispiele und Anlaufstellen für regionale Auskünfte.

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte oder Fragen steht Ihnen die Medienstelle von Gesundheitsförderung Schweiz per E-Mail medien@gesundheitsfoerderung.ch zur Verfügung.

Gesundheitsförderung Schweiz

Gesundheitsförderung Schweiz ist eine Stiftung, die von Kantonen und Versicherern getragen wird. Mit gesetzlichem Auftrag initiiert, koordiniert und evaluiert sie Massnahmen zur Förderung der Gesundheit (Krankenversicherungsgesetz, Art. 19). Die Stiftung unterliegt der Kontrolle des Bundes. Oberstes Entscheidungsorgan ist der Stiftungsrat. Die Geschäftsstelle besteht aus Büros in Bern und Lausanne. Jede Person in der Schweiz leistet einen monatlichen Beitrag von 40 Rappen zugunsten von Gesundheitsförderung Schweiz, der von den Krankenversicherern eingezogen wird.