Rahmenbedingungen
Von der Modulstruktur zum Lebensphasenansatz
Bis Ende 2024/2025: Kantonen stehen vier Module zur Auswahl
Seit 2017 können die Kantone ihre Aktionsprogramme aus vier möglichen Kombinationen von Themen und Zielgruppen (Module A bis D) zusammenstellen. Die Kantone können die Module ihres Aktionsprogramms grundsätzlich frei zusammenstellen. Wir empfehlen jedoch Programme, die alle Module miteinander in einem Konzept verbinden.
Ab 2025/2026: Aufbau nach Lebensphasen
Die KAP sind ab 2025/2026 nicht mehr modular aufgebaut, sondern nach Lebensphasen. Die Kantone geben ein Konzept über die Lebensphase Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie/oder die Lebensphase ältere Menschen ein. Ein KAP muss pro Lebensphase alle drei Themen psychische Gesundheit, Ernährung und Bewegung enthalten.
Drei Grundsätze
Die folgenden drei Grundsätze bilden die übergeordnete Grundlage für alle Programme im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention und stellen ebenso die Basis eines KAP dar:
Zentrale Prinzipien der Gesundheitsförderung
Zu den zentralen Prinzipien der Gesundheitsförderung, welche im Rahmen eines Kantonalen Aktionsprogramms berücksichtigt werden müssen, gehören die Förderung von Chancengleichheit, Empowerment, der Settingansatz und Partizipation.
Struktur auf vier Ebenen
Ein KAP muss pro Lebensphase Massnahmen auf den vier Ebenen Interventionen, Policy, Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
Wirkungsorientierung, Nachhaltigkeit und Qualitätskriterien
Für ein wirkungsorientiertes, nachhaltiges und qualitativ gesichertes KAP...
- wird idealerweise ein Wirkungsmodell pro Lebensphase erstellt
- werden wirkungsorientierte Ziele gesetzt
- werden möglichst viele Massnahmen mit hohem Wirkungspotenzial umgesetzt (z.B. Projekte der Orientierungsliste)
- werden (wo möglich) Wirkungen mit (Selbst-)Evaluationen gemessen
- Wird ein Qualitätsmanagement geplant und umgesetzt
- Werden erfolgreiche Massnahmen (wenn möglich) strukturell und finanziell verankert
- Werden die Qualitätskriterien von quint-essenz berücksichtigt.
Einheitliche Rahmenbedingungen
Als Orientierung für die Erarbeitung der Konzepte für kantonale Aktionsprogramme haben wir einheitliche Rahmenbedingungen definiert:
Broschüre , 05.12.2019
Rahmenbedingungen für ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) ab 2021
Rahmenbedingungen für ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) ab 2021
Broschüre , 28.11.2023
Rahmenbedingungen für ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) ab 2025/2026
Rahmenbedingungen für ein kantonales Aktionsprogramm (KAP) ab 2025/2026
Kontakt
Chiara Testera Borrelli
Leiterin Kantonale Aktionsprogramme