KAP als Teil der NCD-Strategie
Nationale Koordination im Bereich der kantonalen Aktionsprogramme
Der Massnahmenbereich 1.3 der NCD-Strategie sieht vor, die Qualitätskriterien und Gesuchsvorgaben zu vereinheitlichen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), Gesundheitsförderung Schweiz und dem Tabakpräventionsfond (TPF) hat unter der Leitung der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in Anlehnung an bestehende Grundlagen gemeinsame Grundsätze sowie einheitliche Qualitätskriterien für kantonale Programme definiert. Damit besteht ein gemeinsames Verständnis und bei entsprechend einheitlicher Anwendung werden mehr Synergien zwischen kantonalen Aktionsprogrammen erreicht. Mittelfristig kann so auch der administrative Aufwand für die Kantone reduziert werden.
Die Grundsätze finden sich auf der Website der GDK unter: Grundlagen für Kantonale Programme
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Kontakt
Chiara Testera Borrelli
Leiterin Kantonale Aktionsprogramme